Da der Frühling sich am 17.03.2018 beharrlich weigerte, sein blaues Band flattern zu lassen, konnte bei eisigem Ostwind eine Sonderfahrt nur unter Aufhebung des Vermummungsverbots durchgeführt werden.
Da der Frühling sich am 17.03.2018 beharrlich weigerte, sein blaues Band flattern zu lassen, konnte bei eisigem Ostwind eine Sonderfahrt nur unter Aufhebung des Vermummungsverbots durchgeführt werden.